1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
1.1 Jede Nutzung sowohl der Struktur als auch der Inhalte der Domain der "dsa Marketing AG", www.anzeigen-im.net, bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch die "dsa Marketing AG".
Diese ist in der Regel mit einer Honorarrechnung verbunden. Die Nutzung der Struktur und der Inhalte ist allein in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Freigabe durch die "dsa Marketing AG" und ist zusätzlich honorarpflichtig.
1.2 Soweit nicht in der Honorarrechnung ausdrücklich anderweitig schriftlich festgelegt, wird dem Besteller nur ein nicht übertragbares Nutzungsrecht allein am Urheberrecht übertragen. Die Nutzungsrechte werden nicht-exklusiv, zur einmaligen Verwendung entsprechend der Angaben in der Honorarrechnung im Hinblick auf den Nutzungszeitraum, die Nutzungsart bzw. den Nutzungszweck sowie hinsichtlich der sonstigen in der Honorarrechnung aufgeführten Details und Einschränkungen vorübergehend eingeräumt.
An den überlassenen Daten werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen muss ausdrücklich vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.
1.3 Im übrigen verbleiben sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich schriftlich gewährt wurden, bei der "dsa Marketing AG"
1.4 Das Nutzungsrecht an der genannten Struktur und den Inhalten der Domain entsteht in dem vereinbarten Umfang aufschiebend bedingt erst mit dem vollständigen Eingang des vereinbarten und von der "dsa Marketing AG" in Rechnung gestellten Nutzungshonorars bei der "dsa Marketing AG". Jegliche vorherige Nutzung ist unzulässig.
2. Vertragsschluss und Dateninhalte
2.1 Die Auslage der Auftragsformulare stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde sein Auftragsformular ausfüllt und die Anzeige bezahlt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Die "dsa Marketing AG" behält sich jedoch vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der "dsa Marketing AG" abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die "dsa Marketing AG" unzumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen politische und/oder religiöse Neutralität, sowie sittenwidrige Inhalte.
Die "dsa Marketing AG" erklärt ausdrücklich und unwiderruflich auf all ihren Internet-Pages, Domain-Services sowie in allen Veröffentlichungen auf jegliche Darstellung von Pornografie, Gewalt und nach deutschem Recht strafbaren Inhalten zu verzichten.
2.2 Erlangt die "dsa Marketing AG" erst nach Veröffentlichung Kenntnis von solchen Verstößen, wird die Anzeige kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers gelöscht. Für den Mehraufwand der Verwaltungsarbeiten wird die bereits entrichtete Gebühr einbehalten. Die Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass die "dsa Marketing AG" eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornimmt, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Das Gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
3. Zahlung
3.1 Es werden nur die im Rahmen der Auftragserteilung jeweils angezeigten Zahlungsarten, d.h. Barzahlung
oder Bankeinzug, akzeptiert.
3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die "dsa Marketing AG" behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers ist die "dsa Marketing AG" - unbeschadet der sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Dienstleistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
3.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
4. Preise
4.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls im Angebot keine Bindungsfrist enthalten ist. Für Geschäftsleute verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
4.3 Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers unabhängig von einer Preissteigerung aufgehoben, bzw.
von diesem gekündigt, kann die "dsa Marketing AG" nach Maßgabe des § 649 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen.
4.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungs- und Mahnkosten berechnet.
Die "dsa Marketing AG" kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die "dsa Marketing AG" berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
4.5 Die Laufzeit unserer Anzeigenschaltung beträgt grundsätzlich 12 Monate, es sei denn eine abweichende Laufzeit wurde schriftlich vereinbart und bestätigt.
Der vereinbarte Preis gilt stets anteilig auf die vereinbarte Laufzeit, ein anteiliger Rückerstattungsanspruch besteht nur bei Abschaltung des Portals unsererseits.
5. Rücktritt
Die "dsa Marketing AG" ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht oder nur schlecht erfüllt, ferner dann, wenn er über seine Kreditwürdigkeit wahrheitswidrige Auskünfte macht.
6. (ist aufgehoben)
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber hat für den Fall, dass die Anzeige ganz oder teilweise nicht aufgenommen wird oder inhaltlich verändert ist einen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Dies jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die "dsa Marketing AG" eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
7.2 Die "dsa Marketing AG" gewährleistet die für die Internetdarstellung übliche Abbildungsqualität im Rahmen der durch die Bildvorlage gegebenen Möglichkeiten.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der "dsa Marketing AG", ihres gesetzlichen Vertreters und ihres Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der "dsa Marketing AG" für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
8.2 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die "dsa Marketing AG" darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
8.3 Reklamationen müssen unverzüglich geltend gemacht werden.
8.4 Übersandte Originalunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
8.5 Für übersandte Originalunterlagen als Grundlage der Anfertigung von Bildern im Internet wird eine Haftung
im Falle des Verlustes oder der Beschädigung nur bis zu einer Höhe von 25,- € übernommen. Der Nachweis für die Höhe des Schadens ist vom Auftraggeber zu erbringen.
9. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können -suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
10. Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt die "dsa Marketing AG" von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
11. Chiffreanzeigen
11.1 Bei Chiffreanzeigen wendet die "dsa Marketing AG" für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe, Eilbriefe sowie eingegangene und ausgedruckte Emails werden nur auf dem normalen Postweg innerhalb von 5 Werktagen weitergeleitet.
11.2 Die "dsa Marketing AG" behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die "dsa Marketing AG" nicht verpflichtet.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht. Der Auftraggeber und die "dsa Marketing AG" verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der "dsa Marketing AG" in Oberhausen. Soweit Ansprüche der "dsa Marketing AG" nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der "dsa Marketing AG" vereinbart.